Koffermarkt Kriens (AUSGEBUCHT)
Ausgebucht: Es sind alle 40 Tische vergeben.
Wann: Samstag, 7.11.2026
Wo: Pilatusmarkt, Kriens
Zeit: 10.00 Uhr - 17.00 Uhr
Kosten Tischmiete: Mitglieder CHF 10.00 / Nicht-Mitglieder CHF 20.00
Am Krienser Koffermarkt wird Selbstgemachtes in liebevoll dekorierten Koffern ausgestellt und verkauft. Dies ermöglicht es den Besucher:innen den Kontakt zu den Hersteller:innen persönlich zu knüpfen und es ist gleichzeitig ein Treffen von Vollblut-Bastler:innen und Künstler:innen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihre selbstgemachten Produkte verkaufen wollen, müssen sich anmelden.
Bitte gib bei der Anmeldung an, welche Produkte du verkaufst.
Anmeldung: Formular oder via Juana Gonzalez
Anmeldeschluss: 4.11.2026
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Informationen für Ausstellende:
Mitnehmen:
- weisses Tischtuch
- einen Koffer
- die selbstgemachten Produkte
- Preisschilder / Preisliste
Wichtig:
- Jede/r Ausstellende präsentiert und verkauft seine/ihre Waren aus dem mitgebrachten Koffer heraus, welcher die Hauptverkaufsfläche ausmacht.
- Der Koffer darf nachgefüllt werden.
- Als Warenlager steht der Raum unter dem Tisch zur Verfügung.
- Die Produkte müssen gut sichtbar mit dem Preis angeschrieben sein.
- Wer Lebensmittel verkauft, muss die Inhaltsstoffe auf einer Etikette deklarieren.
- Wer Alkohol verkauf, braucht für den Koffermarkt ein Patent für einen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb der Verwaltungspolizei Kriens.
- Um einen einheitlichen Look zu erhalten, müssen die Tische mit einem weissen Tischtuch abgedeckt werden.
- Beleuchtung und Verlängerungskabel sind Sache der Ausstellenden.
- Kabelrollen müssen selbst mitgenommen werden.
- Strom steht zur Verfügung.
- Jede/r Ausstellende/r ist dafür verantwortlich, dass der Stand am Samstag bis 10.00 Uhr vollständig aufgebaut ist.
- Nach Schluss des Marktes muss jede/r Ausstellende den Stand abräumen, den Tisch und Stuhl versorgen.
- Jede/r Ausstellende ist verpflichtet, den Marktstand am Samstag von 10.00 bis 17.00 Uhr besetzt zu halten.
- Marktstände dürfen nicht längere Zeit allein gelassen werden.
- Für die Bewachung der ausgestellten Produkte ist jeder selbst verantwortlich.
- Der erzielte Erlös gehört vollumfänglich den Ausstellenden. Steuerliche Abrechnungen sind Sache der Ausstellenden.