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Koffermarkt Kriens

Am Krienser Koffermarkt wird Selbstgemachtes in liebevoll dekorierten Koffern ausgestellt und verkauft.

Wann: Samstag, 26. Oktober 2024

Wo: Gallusheim, 6010 Kriens

Zeit: 10.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dies ermöglicht es den Besuchenden den Kontakt zu den Hersteller:innen persönlich zu knüpfen und gleichzeitig ist es ein Treffen von Vollblut-Bastler:innen und Künstler:innen.

Für die Besucherinnen und Besucher ist der Eintritt ist gratis.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihre selbstgemachten Produkte verkaufen wollen, müssen sich anmelden.

Kosten: Tischmiete CHF 10.00 (Nichtmitglieder CHF 20.00). 

Anmeldung: Kursanmeldung oder via Juana Gonzalez (bitte gib an, welche Produkte du verkaufst)

Anmeldeschluss: 19. Oktober 2024

Wichtige Informationen für Ausstellende:

Mitnehmen:

a) Material: einen Koffer, die selbstgemachten Produkte, Preisschilder / Preisliste

b) Picknick für das Mittagessen

Jede/r Ausstellende präsentiert und verkauft seine/ihre Waren aus dem mitgebrachten Koffer heraus, welcher die Hauptverkaufsfläche ausmacht.

Der Koffer darf nachgefüllt werden.

Als Warenlager steht der Raum unter dem Tisch zur Verfügung.

Die Produkte müssen gut sichtbar mit dem Preis angeschrieben sein!

Wer Lebensmittel verkauft, muss die Inhaltsstoffe auf einer Etikette deklarieren.

Wer Alkohol verkauft, braucht für den Koffermarkt ein Patent für einen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb der Verwaltungspolizei Kriens.

Um einen einheitlichen Look zu erhalten, müssen die Tische mit einem Tischtuch abgedeckt werden.

Zwischen den Aussteller/innen muss ein Freiraum von mindestens 60 cm sein.

Aufbauten in der Höhe von max. 1 Meter sind nur innerhalb des Koffers erlaubt.

Es darf nichts vor oder neben den Tischen aufgestellt werden.

Beleuchtung und Verlängerungskabel sind Sache der Ausstellenden.

Strom steht zur Verfügung.

Kabelrollen müssen selbst mitgenommen werden.

Jede/r Ausstellende/r ist dafür verantwortlich, dass der Stand am Samstag bis 10.00 Uhr vollständig aufgebaut ist.

Nach Schluss des Marktes muss jede/r Ausstellende den Stand abräumen.

Jede/r Ausstellende ist verpflichtet, den Marktstand am Samstag von 10.00 bis 15.00 Uhr besetzt zu halten.

Marktstände dürfen nicht längere Zeit allein gelassen werden.

Für die Bewachung der ausgestellten Produkte ist jeder selbst verantwortlich.

Der erzielte Erlös gehört vollumfänglich den Ausstellenden. Steuerliche Abrechnungen sind Sache der Ausstellenden.